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SG Mainz, 21.08.2001 - S 6 KR 62/99 |
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Verfahrensgang
- SG Mainz, 21.08.2001 - S 6 KR 62/99
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - L 5 KR 119/01
- BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 16 KR 187/01
Krankenversicherung
Ob der Anspruch der Klägerin schon daran scheitert, dass sie für die Erbringungen der ML keine Zulassung im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 2 SGB V besitzt oder ob eine solche im Hinblick darauf, dass jedenfalls seit 1994 aufgrund der Anlage 1 zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern und zur Änderung ver schiedener Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen betreffend andere Heilberufe (HeilBÄndV) (BGBl 1994 S.3770) Grundlagen der manuellen Lymphdrainage zum Ausbildungsinhalt der Masseure und medizinischen Bademeister zählt, entbehr lichist (vgl. dazu SG Mainz, Urteile vom 21.08.2001 - S 6 KR 62/99 und 33/00), kann auf sich beruhen.